Fallbeispiele von Kunden


Rechtlicher Hinweis  Da Kolloide und monoatomare Elemente keine Verbindungen sind, sind  auf der EU-Liste der erlaubten Mineralien- und Spurenelementeverbindungen nicht aufgeführt. Kolloide und monoatomare Elemente gelten weder als Kosmetik, Lebensmittel noch Nahrungsmittelergänzung. Essenzen und Schwingungsmittel sind im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittel und haben keine direkte nachgewiesene Wirkung auf Körper oder Psyche - nach klassischen, wissenschaftlichen Grundsätzen.  Wir weisen daraufhin, das die Wirkung der Kolloide wissenschaftlich nicht bewiesen und schulmedizinisch meist  bestritten ist. Alle Aussagen, sowohl unsere als auch Beispiele der Kundenrückmeldungen, beziehen sich ausschließlich auf energetische Aspekte wie Aura, Meridiane, Chakren, etc. 

Sämtliche Informationen auf diesen Seiten sind  von offizieller und wissenschaftlicher Seite nicht bewiesen sind und spiegeln nur unsere persönlichen Erfahrungen und Kundenmeinungen wider.